Augustanadenkmal Matzmannsdorf

Augustanadenkmal Matzmannsdorf

Augustanadenkmal in Matzmannsdorf

 

Seit 1980 findet alljährlich im Juli in Matzmannsdorf am Augustana-Denkmal ein Gedenkgottesdienst zur Erinnerung an die Augsburger Confession statt. Man stellt sich die Frage, wie kommt der kleine Ort Matzmannsdorf, zur Kirchengemeinde Burk gehörend, zu dem Denkmal, das einmalig in Mittelfranken ist.

Fest steht, zur Erinnerung an das Augsburger Bekenntnis wurde aus Anlass der 300 Jahrfeier am 25. Juni 1830 ein Gedenkstein aufgestellt, der von den Kirchengemeinden Ammelbruch, Beyerberg und Burk gestiftet wurde. Wie es dazu kam ist nicht festzustellen, die Unterlagen der Kirchengemeinden aus dieser Zeit befinden sich im Archiv in Regensburg. Gleichzeitig wurden drei Linden gepflanzt, von denen heute noch zwei stehen, eine musste nachgepflanzt werden weil sie durch Blitzschlag zerstört wurde.

100 Jahre später, am 25. Juni 1930 wurde mit einer großen Feier zur 400 jährigen Wiederkehr der Übergabe der Augsburger Konfession unter Beteiligung der beteiligten Kirchengemeinden, zu denen nun auch die Kirchengemeinde Dentlein am Forst zählte und den angrenzenden Kirchengemeinden, festlich gefeiert. Die Pfarrer der Kirchengemeinden waren in Ammelbruch Pfarrer Brehmer, Pfarrer Hoffmann, Burk, Pfarrer Schubert, Beyerberg und Pfarrer Schreiber, Dentlein. In ihren Ansprachen gingen die Pfarrer auf die Bedeutung des Tages, ausgehend von der lokalen Tradition des Festes und eingehend auf den inneren Gewinn, der allen Mitfeiernden aus dieser Feier für die Gegenwart und Zukunft erwachsen soll. Durch den Glauben der Väter, wie er in der zu feiernden Augustana bleibenden und zu bewahrenden Ausdruck gefunden hat. Es wurden auch die geschichtlichen Grundlagen des Augsburgischen Bekenntnisses angesprochen, wobei aufgezeigt wurde welche Bedeutung die Wirksamkeit des ehemaligen Landesherren, des Markgrafen Georg des Frommen von Ansbach zukommt, sowohl bei den Vorverhandlungen auf dem Reichstag zu Augsburg 1530, als bei dem Zustandekommen der „Fränkischen Bekenntnisse“ als einer Vorstufe der Augsburger Konfession. Wassertrüdingen, Lehengütingen, Lentersheim, Leutershausen und Neunkirchen, deren Pfarrer mit ihren „Gutachten“ indirekt Vorarbeit leisteten für das große gemeinsame Bekenntnis aus der Feder Melanchtons. Heimatgeschichte spielt bedeutsam hinein in die große Welt- und Kirchengeschichte. Es wurde über den bleibenden Wert der Augsburger Konfession und die weltweite Ausbreitung ihrer Bekenner gesprochen. Von den vier Gemeinden wurden je eine neue Linde gepflanzt. Zum Abschluss der Feier zum 400 jährigen Gedenktages 1930 wurde das von Bildhauer Hähnlein, Langfurth, geschmackvoll ausgeführte Gedächtnismal in Gestalt einer Steinbank halbkreisförmig den Gedenkstein von 1830 umschließt, eingeweiht. Vier Gedenksteine von den beteiligten Gemeinden mit dem Namen der jeweiligen Pfarrer und ein Gedenkstein zur Erinnerung an die 300 und 400 Jahrfeier, vervollständigen heute das Denkmal.

Von 1930 an verlor das Denkmal an Bedeutung, erst 1980 kam durch die Ablösung der Rechtlergemeinschaft das Grundstück zur Gemeinde Langfurth. Altbürgermeister Karl Danner veranlasste zur 450 Jahrfeier am 25. Juni 1980, das Denkmal wieder in einen würdigen Zustand zu versetzen und das Umfeld zu säubern. Sein Wunsch wäre es, dass der Waldrand etwas ausgelichtet würde, damit die Linden besser zur Geltung kommen. Die Schriften auf den Gedenksteinen wurden erneuert. Auf dem eigentlichen Gedenkstein von 1830 sind wieder die Namen der Pfarrer Bauer, Lotzbeck und Hopp zu lesen, die 1830 in den Gemeinden Ammelbruch, Beyerberg und Burk wirkten.

Seit 1980 finden alljährlich im Juli ein Gedenkgottesdienst statt. Pfarrer Gerhard Roth, Burk, ging in seiner Predigt in diesem Jahr auf die Bedeutung des Denkmals ein. Vor 492 Jahren wurde von Philipp Melanchthon das Augsburger Bekenntnis beim Reichstag in Augsburg am 25. Juni 1530 vorgetragen. Den Protestanten ging es nicht um eine Spaltung der bestehenden Kirche, sondern nur um eine Reformierung derselben. So befasst sich die „Confessio Augustana“ hauptsächlich mit den Punkten, in denen herrschende Lehrmeinung und klerikale Praktiken ihrer Zeit von der heiligen Schrift abweichen. Betrachten wir heute die Augsburger Konfession als alte Geschichte, oder ist das Ereignis bei uns noch lebendig. Es waren damals Bekenner, die für eine Sache eingestanden sind, für Jesus Christus. Das Bekenntnis, der Augsburger Konfession, in 28 Artikel festgelegt, die im Evang. Gesangbuch nachzulesen sind, ist die Wurzel des evangelischen Glaubens, die Grundlage unseres Glaubens. Seit 192 Jahren erinnert das Denkmal im Wald bei Matzmannsdorf an die Standhaftigkeit zum Bekenntnis der evangelischen Sache, möge unser Glaube ebenfalls so standfest sein und Wurzeln schlagen wie es hier die Bäume tun, die das Denkmal umsäumen.

Wie kam es eigentlich zur Augsburger Konfession. Mit der Veröffentlichung seiner 95 Thesen hatte der Augustinermönch Martin Luther im Jahre 1517 eine Bewegung der Kirchenreform in Gang gesetzt, die später aus allen Schichten der Bevölkerung großen Zulauf fand, aber ebenso sehr von der etablierten Kirche abgelehnt wurde. Zwei Jahre später, 1519, wurde der Habsburger Karl V. zum deutschen Kaiser gewählt. Sein Ziel war es den Kampf gegen die Ungläubigen und Ketzer aufzunehmen. Deshalb wurde Luther 1521 auf dem Reichstag zu Worms vorgeladen. Er beugte sich aber nicht dem Druck, den der Kaiser und die päpstlichen Legaten auf ihn ausübten. Unerschütterlich seinem Gott und seinem Gewissen verantwortlich, kämpfte Martin Luther für die von ihm für Recht erkannte Sache seines Glaubens. Als Folge verbot der Kaiser den Adelsständen selbständige Entscheidungen in Sachen des Glaubens durch das Wormser Edikt und belegte Martin Luther mit dem Bannfluch. 1529 auf dem zweiten Reichstag zu Speyer bestand der Kaiser auf die strickte Durchführung des Wormser Edikts. Die bis dahin evangelisch gewordenen Stände, fünf Fürsten und vierzehn Reichsstädte protestierten daraufhin. Ein neuer Reichstag wurde für 1530 in Augsburg einberufen. Dort sollten die Protestanten ihr Vorgehen vor dem Kaiser verteidigen. Um die Sache Luthers und die Reformation zu rechtfertigen, wurde hier am 25. Juni 1530 das von Philipp Melanchthon verfasste Augsburger Bekenntnis verlesen. Der Kaiser blieb aber 1530 unnachgiebig und befahl den Protestanten unter Strafandrohung die Rückkehr in die römisch katholische Glaubensgemeinschaft. Der Kampf war jetzt nicht mehr zu vermeiden und die evangelischen Städte schlossen sich zum „Schmalkaldischer Bund" zusammen. Erst mit dem „Passauer Vertrag“ von 1552 wurde den Bekennern der Augsburger Konfession bis auf weiteres das Recht auf freie Religionsausübung zugestanden. Die Erkenntnis, dass eine Vereinigung beider Konfessionen unmöglich geworden war, führte 1555 zum Augsburger Religionsfrieden, in dem die Augsburgische Konfession endgültig als der katholischen Konfession gleichberechtigt anerkannt wurde. Die Reichsstände erhielten dabei das Recht, die Konfession in ihren Territorien zu bestimmen. Heute ist das Augsburger Bekenntnis eine der maßgeblichen theologischen Bekenntnisschriften der Evangelisch Lutherischen Kirche.

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