B e k a n n t m a c h u n g
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bekanntgabe der Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss für den Landkreis Ansbach hat in seinen Sitzungen die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 für die Gemeindegebiete des Landkreises Ansbach beschlossen.
Die Liste der Bodenrichtwerte und ein Kartenausschnitt mit den dazugehörigen Richtwertzonen liegen einen Monat vom 06.06.2022 bis 05.07.2022 (einschließlich der genannten Tage) in der Gemeindeverwaltung Langfurth während der Dienststunden zur Einsicht auf.
Die Richtwertzonen samt Bodenrichtwerten des kompletten Landkreises Ansbach werden voraussichtlich ab Oktober 2022 auf der Internetseite http://bodenrichtwerte.bayern.de veröffentlicht und können kostenfrei eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Landratsamt Ansbach, Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangt werden kann. Der Urheberrechtshinweis ist hierbei zu beachten.
Langfurth, 03.06.2022
gez.
Simon Schäffler
Erster Bürgermeister