Musikorganisationen im Landkreis Ansbach: Zuschüsse für die Jugendarbeit für das Jahr 2023 beantragen

Musikorganisationen im Landkreis Ansbach: Zuschüsse für die Jugendarbeit für das Jahr 2023 beantragen

  

Der Landkreis Ansbach fördert Musikorganisationen im Landkreis Ansbach mit einem Zuschuss für die qualifizierte musikalische Ausbildung der Jugend. Unterstützt werden Musikorganisationen, die entweder Mitglied im Nordbayerischen Musikbund e.V., im Verband evangelischer Posaunenchöre in Bayern oder im Fränkischen SängerBund e.V. sind.

 

Die Antragsunterlagen für das Jahr 2023 können bis spätestens 01.03.2023 - unter Angabe der Anzahl der Kinder und Jugendlichen zum Stichtag 1. Oktober 2022 - beim Landratsamt Ansbach, Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach, eingereicht werden. Weitere Informationen zu den Richtlinien und Anmeldeunterlagen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Ansbach unter https://www.landkreis-ansbach.de/Aktuelles/Veröffentlichungen/Richtlinien.

 

Bei Fragen hilft Ihnen das Sachgebiet Finanzen des Landratsamts unter der Telefonnummer 09 81 / 4 68 – 10 76 gerne weiter.

 

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