Räum- und Streupflicht im Winter

Räum- und Streupflicht im Winter

 

Auf die Räum- und Streupflicht im Winter wird hingewiesen. Jeder Hausbesitzer hat in der Winterzeit die Gehwege von Eis und Schnee zu säubern. Ist kein Gehweg vorhanden, so ist der Fahrbahnbereich auf eine Breite von 1,20 m zu räumen und zu streuen und zwar werktags von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr. In diesem Zusammenhang verweisen wir insbesondere auf die seit 01.01.2021 in der Gemeinde Langfurth geltende Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter.

 

Winterdienst im Gemeindegebiet

 

Für den reibungslosen Ablauf des Winterdienstes ist es notwendig, dass alle Wendeplatten im Gemeindegebiet freigehalten werden. Sind Fahrzeuge auf den Wendeplatten abgestellt, können diese weder angefahren, noch geräumt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

drucken nach oben