Gigabitrichtlinie-Breitbandrichtlinie Bayern

Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

 

BayGibitR - Breitband Förderverfahren

Die Gemeinde Langfurth beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/  veröffentlicht.

 

Ansprechpartner:

Gemeinde Langfurth

Herrn 1. Bürgermeister

Simon Schäffler

Hauptstr. 38

91731 Langfurth

E-Mail: poststelle@langfurth.de

Telefon: 09856 / 9770 - 0

Fax: 09856 / 9770 - 77

 

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Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Kommune für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte zu nachfolgend veröffentlicht.

 

Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung

Die Kommune veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 07.07.2023 an der Markterkundung zu beteiligen.

Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden. Die Verpflichtungserklärung muss nicht unterzeichnet werden.

 

Dokumente:

 

Förderschritt 3 – BayGibitR, Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung

Die Gemeinde Langfurth hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Dokumente:
Ergebnis der Markterkundung (PDF)

 

Förderschritt 4 – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Gemeinde Langfurth führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.

Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).

Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.

Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über:

https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1f4d5d

 

Förderschritt 5 - BayGibitR, Auswahlverfahren Ergebnis

Bekanntmachung der Kommune Langfurth bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie - BayGibitR

Dokument:

Langfurth - Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung_20240612.pdf

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