Künftig können Geringverdiener auf Antrag von der Zweitwohnungssteuer befreit werden.
Die Einkommensgrenzen liegen bei jährlich 25.000 € für Alleinstehende und 33.000 € für Verheiratete bzw. Lebenspartner.
Damit sind insbesondere Studierende nicht mehr verpflichtet, eine Zweitwohnungssteuer zu zahlen und der Verbleib des Erstwohnsitzes in der Hauptwohnsitz-gemeinde ist gesichert.