Jeder Tierhalter, der Hühner, Enten, Gänse, Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner oder Wachteln hält, hat seinen Betrieb gemäß der Viehverkehrsverordnung dem Landratsamt Ansbach – Veterinäramt – unter Angabe
- seines Namens,
- seiner Anschrift
- der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Geflügelarten,
- ihrer Nutzungsar
- ihres Standortes
anzuzeigen.
Geflügelhalter, die ihrer Anzeigepflicht bereits in den letzten Jahren nachgekommen sind, brauchen keine Meldung abgeben.
Die Anzeige kann schriftlich oder telefonisch unter der Tel. Nr. 0981/468-801 erfolgen.“