Landratsamt Ansbach / Veterinäramt

Meldepflicht für Geflügelhaltungen

„Das Landratsamt Ansbach – Veterinäramt – weist angesichts der bestätigten Fälle von Geflügelpest vom Typ H5N1 noch einmal ausdrücklich auf die Anzeigepflicht der Tierhalter für Geflügelhaltungen aller Art hin.

Jeder Tierhalter, der Hühner, Enten, Gänse, Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner oder Wachteln hält, hat seinen Betrieb gemäß der Viehverkehrsverordnung dem Landratsamt Ansbach – Veterinäramt – unter Angabe

 

  • seines Namens,
  • seiner Anschrift
  • der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Geflügelarten,
  • ihrer Nutzungsar
  • ihres Standortes

 

anzuzeigen.

 

Geflügelhalter, die ihrer Anzeigepflicht bereits in den letzten Jahren nachgekommen sind, brauchen keine Meldung abgeben.

 

Die Anzeige kann schriftlich oder telefonisch unter der Tel. Nr. 0981/468-801 erfolgen.“

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