Aus dem Gemeinderat
Die letzte öffentliche Sitzung des Gemeinderates fand am Donnerstag, den 06.11.2025 - ab 19:00 Uhr - im Rathaus Langfurth statt. Die örtliche Presse (Fränkische Landeszeitung) berichtete sowohl am Freitag, den 14.11.2025 als auch am Samstag, den 15.11.2025 darüber entsprechend. Im direkten Anschluss an den öffentlichen Sitzungsteil wurde - innerhalb des Gremiums - auch noch im Rahmen einer nichtöffentlichen Sitzung beraten und beschlossen.
Neukalkulation der Wassergebühr
Gemeindegebiet. Aufgrund einer Wasserpreiserhöhung der Fernwasserversorgung Franken (= Trinkwasserversorger) sowie gestiegener Personal- (Tariferhöhungen) und Materialkosten wurde eine Neukalkulation des Wasserpreises für die Gemeinde Langfurth zum 01.01.2026 erforderlich. Das Kommunalberatungsbüro Dr. Schule I Röder aus Veitshöchheim hatte - im Rahmen der Vermögensbuchführung - das notwendige „Zahlenwerk“ zuvor errechnet und einen neuen Wasserpreis in Höhe von 2,83 EUR pro Kubikmeter (zzgl. Umsatzsteuer), bei einer unveränderten Grundgebühr (50,00 EUR/Jahr), ermittelt. Da es sich bei der kommunalen Wasserversorgungeinrichtung um eine kostendeckende Einrichtung gemäß dem Kommunalabgabengesetz (KAG) handelt, kam der Gemeinderat dem neu errechneten Wasserpreis letztendlich auch nach. Er beschloss schließlich die 4. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Langfurth zu den neuen Konditionen. Die 4. Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2026 in Kraft und ist in diesem Amts- und Mitteilungsblatt entsprechend veröffentlicht.
Neuregelung freiwillige Bezuschussungen
Gemeindegebiet. Der Gemeinderat war sich darüber einig, ab dem 01.01.2026 eine neue Regelung im Hinblick auf freiwillige kommunale Vereinsbezuschussungen festlegen zu wollen. Insbesondere die Tatsache, dass die freiwilligen Zuschusshöhen bislang meist in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum damit verbundenen, hohen „Verwaltungsaufwand“ standen, erforderte ein diesbezügliches kommunales Umdenken. Bislang wurden sowohl Baumaßnahmen als auch der Kauf von Gerätschaften mit 5 % des Kaufwertes kommunal bezuschusst. Zukünftig wird die entsprechende Bezuschussung - vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Umsetzbarkeit - auf 10 % erhöht, allerdings eine diesbezügliche „Bagatellgrenze“ von 2.500,00 EUR (brutto) pro Antrag eingeführt. Des Weiteren darf zum Zeitpunkt der jeweiligen Antragstellung mit der geplanten Maßnahme noch nicht begonnen worden sein (Maßnahmenbeginn = Auftragsvergabe). Kommunale „Doppelförderungen“ sind ausgeschlossen. Projekte mit Gesamtkosten in Höhe von über 30.000,00 EUR (brutto) bedürfen weiterhin einer eigenen Behandlung durch den Gemeinderat. Die getätigten Bezuschussungszusagen sind stets auf das betroffene Haushaltsjahr (01.01. bis 31.12.) beschränkt. Diese Regelung gilt in ihrer Gesamtheit nicht für die Feuerwehrvereine im Gemeindegebiet.
Auf den Punkt gebracht …
- Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass die Feldgeschworenen der Gemarkung Langfurth am Donnerstag, den 16.10.2025
- eine Sitzung abgehalten haben. Dabei erfolgte unter anderem auch die turnusgemäße Neuwahl des Obmanns und seines Stellvertreters. Letztendlich wurden Hans Staimer zum Obmann und Martin Meyer zu dessen Stellvertreter gewählt. Beide Wahlen erfolgten einstimmig.
- Der Gemeinderat beschloss, dass der ehemalige „Funkturm“ in Ammelbruch („Schinderhengst“, Fl.-Nr. 162/0, Gemarkung Ammelbruch) an den Höchstbietenden (m/w/d) und gegen Selbstabholung (inklusive Demontage) veräußert werden soll. Das vorhandene Fundament soll dagegen weiterhin bestehen bleiben. Die Gemeindeverwaltung wurde dazu ermächtigt - zu gegebener Zeit - den Zuschlag zu erteilen. Das Gremium kam somit einem entsprechenden Beschlussvorschlag des kommunalen Bauausschusses nach.
- Das Gremium beschloss, dass die Gemeindeverwaltung, auf der Grundlage eines - vor dem kommunalen Bauausschuss - vom Ingenieurbüro i.u.t. (Ansbach) vorgestellten Planblattes (inklusive Satzungsentwurf) zum geplanten Baugebiet „Birkenbusch II“ (Langfurth), damit beauftragt werden soll, eine eigene „Bürgerversammlung“ für die Grundstückseigentümer im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Urplan - Birkenbusch - WA“ einzuberufen. Diese wurde mittlerweile auch bereits auf Donnerstag, den 22.01.2026 um 18:30 Uhr terminiert. Der betroffene Personenkreis erhält dann - zu gegebener Zeit - eine eigene Einladung.
- Der Gemeinderat beschloss, die Gemeindeverwaltung - im Hinblick auf eine mögliche „Bauhoferweiterung“ im Sulzachgrund um eine weitere Kalthalle direkt auf dem Gebäude der ehemaligen Scheibentauchkörperanlage - damit zu beauftragen, drei diesbezügliche Angebote einzuholen, damit dann die entsprechenden Mittel in der Haushaltsplanung 2026 berücksichtigt werden können. Nach genehmigter Haushaltssatzung 2026 könnte dann eine entsprechende Beauftragung erfolgen. Das Gremium kam somit einem entsprechenden Beschlussvorschlag des kommunalen Bauausschusses nach.
- Stöckau. Nach der Fertigstellung (= November/Dezember 2025) des derzeit noch laufenden Bauhofneubaus im Sulzachgrund wird sich für die Gemeinde Langfurth die konkrete Frage stellen, was mit dem bisherigen „Bauhofareal“ im Ortsteil Stöckau passieren wird. Im aktuellen Flächennutzungsplan ist das betroffene kommunale Grundstück als „gemischte Baufläche“ ausgewiesen. Diesbezüglich steht die Gemeindeverwaltung bereits mit der Bauverwaltung des Landratsamtes Ansbach in Kontakt. Aufgrund noch zu klärender Fragestellungen ist vorliegend jedoch mit keiner schnellen - belastbaren - Auskunft zu rechnen. Der Umzug des „Salzsilos“ von Stöckau in den Sulzachgrund kann erst nach dem Winter 2025/2026 erfolgen, da das derzeitige Streusalz im „Salzsilo“ - vor dem späteren Transport - zuvor vollständig verbraucht sein muss.
- Einer erforderlichen Ausnahmegenehmigung nach § 4 Absatz 3 Nummer BauNVO zum Betrieb eines „Beherbergungsbetriebes“ auf dem Grundstück „Wassertrüdinger Straße 8, 91731 Langfurth“ erteilte der Gemeinderat eine Absage. Die diesbezügliche Entscheidung der Gemeinde Langfurth wurde seitens der Bauverwaltung des Landratsamtes angefordert.
- Der Gemeinderat beschloss, dass das kommunale Grundstück (Größe: 730 Quadratmeter) mit der Fl.-Nr. 311, Gemarkung Untermichelbach, zu einem Quadratmeterpreis in Höhe von 2,80 EUR (= Bodenrichtwert) verkauft werden soll. Eine entsprechende Ausschreibung hat in den Amts- und Mitteilungsblättern der Gemeinden Langfurth, Ehingen und Wittelshofen zu erfolgen. Eine Verpachtung (wie bislang) wird vorliegend nicht mehr angestrebt. Zu gegebener Zeit wird der Gemeinderat dann über die Vergabe entscheiden. Das Gremium kam somit einem entsprechenden Beschlussvorschlag des kommunalen Bauausschusses nach.
gez. Simon Schäffler
Erster Bürgermeister














