Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
„Birkenbusch II“ OT Langfurth
Der Gemeinderat der Gemeinde Langfurth hat in seiner Sitzung vom 27.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Birkenbusch II“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Das damit eingeleitete Bauleitplanverfahren hat die Änderung des bestehenden Bebauungsplans zum Inhalt. Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
Der Aufstellungsbeschluss wird am 04. Februar 2022 gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB durch Veröffentlichung im Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde ortsüblich bekannt gemacht.
Bereits zu diesem Zeitpunkt wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Langfurth in diesem Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB absehen wird.
gez. Simon Schäffler Erster Bürgermeister |
(Siegel) |