Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB
Gemeinde Langfurth
für den Bebauungsplan für das Wohngebiet „Hesselbergblick II“ im Ortsteil Ammelbruch zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 13b BauGB
Der Gemeinderat von Langfurth hat in der Sitzung vom 12.10.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Hesselbergblick II“ im Ortsteil Ammelbruch zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 13b BauGB beschlossen.
Geltungsbereich (Lageplan)
Der vom Ingenieurbüro Heller erstellte Lageplan vom 01.10.2021 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann im Rathaus der Gemeinde Langfurth, Hauptstraße 38, 91731 Langfurth, während der allgemeinen Dienstzeiten bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter www.langfurth.de eingesehen werden.
Verfahrensart
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Hesselbergblick II“ im OT Ammelbruch zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen soll die Voraussetzung für die Entwicklung eines neuen Wohngebietes geschaffen werden.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der Bedarf an Wohnbauflächen im Ortsteil Ammelbruch in der Gemeinde Langfurth. Dem Bedarf entsprechend soll ein Wohngebiet gem. § 4 BauNVO ausgewiesen werden. Ziel des Bebauungsplanes ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete bedarfsgerechte städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.
Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 1,14 ha und umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 154, 155 (teilw.), 137/2 (teilw.) der Gemarkung Ammelbruch.
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(Siegel) |
Ort, Datum |
1. Bürgermeister
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