Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung Baugebiet Brummfeld II

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB

 

Gemeinde Langfurth

für den Vorentwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet "Brummfeld II" im Ortsteil Oberkemmathen zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gemäß § 13b BauGB

 

Bebauungsplan Brummfeld II

Die unmaßstäbliche Darstellung des Geltungsbereichs ist im obigen Planungsausschnitt erfasst.

 

Der Gemeinderat Langfurth hat in der Sitzung vom Dienstag, den 11.01.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Brummfeld II" im OT Oberkemmathen beschlossen. In der Sitzung vom Dienstag, den 12.04.2022 hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet „Brummfeld II" gebilligt.

 

Anlass für die geplante Ausweisung eines Wohngebietes ist die konkrete Nachfrage nach Bauplätzen von Bürgern aus Oberkemmathen. Mit der vorliegenden Planung soll Baurecht für ca. acht Bauplätze mit Einfamilienhausbebauung geschaffen werden.

 

Das Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes (verbindlicher Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und sonstige Nutzung der Flächen für die Baugrundstücke in dem bezeichneten Gebiet. Der Bebauungsplan schafft die notwendigen Rechtsgrundlagen für eine weitere, geordnete städtebauliche Entwicklung im Ortsteil Oberkemmathen.

 

Der Geltungsbereich liegt am südöstlichen Ortsrand des Ortsteils Oberkemmathen. Im Westen grenzt das bestehende Baugebiet „Brummfeld“ an. Östlich des Gebiets befindet sich eine Waldfläche.

 

Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 0,86 ha und umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 108 (teilw.) und 134 (teilw.) der Gemarkung Langfurth.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Brummfeld II“ und die Begründung (Stand: 12.04.2022) sowie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung „saP“ (Stand: 21.10.2021) liegen im Rathaus der Gemeinde Langfurth, Hauptstraße 38, 91731 Langfurth von

 

Montag, den 16.05.2022 bis einschließlich Freitag, den 17.06.2022

 

während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

 

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan für das Wohngebiet "Brummfeld II" unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes „Brummfeld II“ nicht von Bedeutung ist.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.langfurth.de/Bekanntmachungen veröffentlicht.

 

Datenschutz:

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

gez. Simon Schäffler                                                          

Erster Bürgermeister                                                           

 

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