B e k a n n t m a c h u n g
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bekanntgabe der Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss für den Landkreis Ansbach hat in seinen Sitzungen die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 für die Gemeindegebiete des Landkreises Ansbach beschlossen.
Die Liste der Bodenrichtwerte und ein Kartenausschnitt mit den dazugehörigen Richtwertzonen liegen einen Monat vom 08.07.2022 bis 09.08.2022 (einschließlich der genannten Tage) in der Gemeindeverwaltung Langfurth während der Dienststunden zur Einsicht auf.
Die Richtwertzonen samt Bodenrichtwerten des kompletten Landkreises Ansbach werden voraussichtlich ab September 2024 auf der Internetseite http://bodenrichtwerte.bayern.de veröffentlicht und können kostenfrei eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Landratsamt Ansbach, Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangt werden kann. Der Urheberrechtshinweis ist hierbei zu beachten.
Langfurth, 08.07.2024
gez.
Simon Schäffler
Erster Bürgermeister