Vereinspauschale für das Jahr 2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

auch im Jahr 2026 kann die Einreichung der Vereinspauschale erfolgen.

 

Der Antrag ist mit allen Angaben und Anlagen bis spätestens Montag, 2. März 2026, an das Landratsamt Ansbach, Sachgebiet 21, Frau Schilffarth, Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach, einzureichen. Es handelt sich bei der Stichtagsregelung um eine sog. Ausschlussfrist.

 

Wie bisher muss der Antrag vollständig sein, d. h. alle erforderlichen Angaben und Anlagen enthalten.

 

Bei der Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine ist die in der Anlage beigefügte Erklärung zur Teilung von Lizenzen beizulegen.

 

Bei Vorliegen einer höchstwertigen Lizenz soll/muss nur noch diese eingereicht werden. Die Einreichung der Grundlizenz ist hier nicht mehr nötig.

 

Außerdem habe ich Ihnen das Antragsformular für die Vereinspauschale 2026 und die Erklärung zur Teilung von Lizenzen beigefügt.

 

Regina Schliffarth

 

Landratamt Ansbach

Crailsheimstraße 1

91522 Ansbach

 

SG 21 - Kommunale Angelegenheiten

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