Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB

 

Gemeinde Langfurth

 

für den Bebauungsplan für das Wohngebiet „Brummfeld II“ im Ortsteil Oberkemmathen zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 13b BauGB

Aufstellungsbeschluss Brummfeld IIBildnachweis: Ingenieurbüro Heller

Der Gemeinderat von Langfurth hat in der Sitzung vom 11.01.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Brummfeld II“ im Ortsteil Oberkemmathen zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gemäß § 13b BauGB beschlossen.

Geltungsbereich (Lageplan)

 

Der vom Ingenieurbüro Heller (Herrieden) erstellte Lageplan vom 21.12.2021 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann im Rathaus der Gemeinde Langfurth, Hauptstraße 38, 91731 Langfurth, während der allgemeinen Dienstzeiten bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter www.langfurth.de eingesehen werden.

 

Verfahrensart

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt.

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Brummfeld II“ im OT Oberkemmathen zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen soll die Voraussetzung für die Entwicklung eines neuen Wohngebietes geschaffen werden.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der Bedarf an Wohnbauflächen im Ortsteil Oberkemmathen in der Gemeinde Langfurth. Dem Bedarf entsprechend soll ein Wohngebiet gem. § 4 BauNVO ausgewiesen werden. Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete bedarfsgerechte städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.

 

Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 0,86 ha und umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 108 (teilw.) und 134 (teilw.) der Gemarkung Langfurth.

 

gez. Simon Schäffler           

Erster Bürgermeister

(Siegel)

 

 

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