Hinweis

Eine Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern ist für den privaten Gebrauch nicht gestattet. Eine Genehmigung für das Abpumpen von größeren Mengen können sie beim Landratsamt Ansbach, SG 43 - Wasserrecht, Herrn Schiller, Tel. 0981468-4300 beantragen.

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